Hi Ihr!
Also ich hab auch nochmal nachgedacht und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass "wovon ich bezeugen will" zwar kein Standarddeutsch ist (auch kein gehobenes Standarddeutsch) und in einem Sachtext eine etwas grenzlastige Formulierung wäre, dass es aber als Ausdruck einer dichterischen Sprachbesonderheit in einem poetischen Text gelten kann!
Der Punkt ist, dass hier die Üblichkeit der Grammatik im Widerstreit mit einem sehr hochrangigen Präzedenzfall liegt und somit geht der Punch zwischen Sprach-Beckmesser und eKy zugunsten von eKy aus!
Zur Üblichkeit der Grammatik: Eigentlich steht "bezeugen" mit Akkusativ:
Bsp.: Ich bezeuge einen bestimmten Sachverhalt.
Das Wörtchen "von" fordert aber den Dativ:
Bsp.: Das hätte ich von Dir nicht gedacht.
eKy hat das selbst obig ganz richtig geschrieben, als er in seiner ersten Antwort auf meine Überlegungen die Verkürzung aufgelöst hat: "und doch von dem (!), wovon er mir bezeugen soll, nichts weiß." => "von dem" ist Dativ und das ist nicht der übliche Kasus nach "bezeugen".
Soweit die Standarddeutsche Lesart.
Jetzt ist es aber in der dichterischen Sprache zulässig, diese Standardregeln in gewissen Grenzen zu verlassen und gerade im Fall dieser ominösen "von-Formulierung" gibt es ein schönes Beispiel...
Das Verb "sagen" steht, wenn es denn mit einem Objekt erweitert wird, ebenfalls üblicherweise mit Akkusativ und nicht mit einem mit "von" gebildeten Ausdruck:
Bsp.: Ich sage die Wahrheit.
Anderes Bsp.: Ich sage diesen Satz jetzt nicht.
Aber jeder hat wohl die ruhmreiche Wendung in den Ohren: "Der guten Mär bring ich so viel, /
davon ich singen und sagen will."
Summasummarum: Was Luther darf, darf unser eKy auch!
LG!
S.