Autor Thema: Versammlungsfreiheit  (Gelesen 1931 mal)

Günter

Versammlungsfreiheit
« am: April 28, 2017, 22:21:39 »
Gemäß Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 8 heißt es
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Diese Einschränkung besteht insbesondere dann, wenn von einer Versammlung (Zusammenkunft von Personen, die ein bestimmtes  Interesse verfolgen) eine Gefahr ausgeht.
Eine Gefahr ist dann gegeben, wenn Menschen angegriffen und beleidigt werden oder Schaden an Leib und Gesundheit nehmen können. Es gibt Veranstaltungen, die in der Vergangenheit bewiesen haben, dass verbotsrelevante Gewalttaten unausbleiblich eintreten werden und dass ein hoher Aufwand an, von Steuermitteln bezahlten Sicherheitskräften, die Gefahren nicht abwenden kann.
Warum werden dann gewisse Fußballspiele nicht verboten?
« Letzte Änderung: April 28, 2017, 23:51:07 von Günter »

Erich Kykal

Re: Versammlungsfreiheit
« Antwort #1 am: April 29, 2017, 00:39:12 »
Hi Günter!

Wenn die Anzahl der Gewaltausübenden oder zuindest der Gewaltbereiten die Zahl der möglichen Opfer bei weitem übersteigt, kehren sich die Mehrheiten um und die Gefährder sind im Recht.
Oder: Da die Zahl derer, die solche Fußballspiele sehen wollen, viel größer ist als jene, die darunter zu leiden haben, gilt der Grundsatz des "größeren Ganzen". Die Übergriffe fallen unter Kollateralschaden - sie sind zwar eine Schlagzeile für Einschaltquoten bei Nachrichten wert, werden aber letztendlich stillschweigend hingenommen.

Reicht das als Erklärung?  ;) ;D

LG, eKy
Ironie: Ich halte euch einen Spiegel vor, damit wir herzlich lachen können.
Sarkasmus: Ich halte euch einen Spiegel vor, weil ich von euch enttäuscht bin.
Zynismus: Ich halte euch einen Spiegel vor, aber ich glaube nicht mehr an euch.

Günter

Re: Versammlungsfreiheit
« Antwort #2 am: April 30, 2017, 19:21:16 »
Lieber Erich,

auf meine polemische Frage wollte ich nicht wirklich eine Antwort. Vielmehr wollte ich die Schizophrenie der Gesetzesanwendung darstellen.
Trotzdem vielen Dank!

LG Günter

Curd Belesos

Re: Versammlungsfreiheit
« Antwort #3 am: Mai 04, 2017, 23:35:01 »
moin moin Günter,

Zitat
auf meine polemische Frage wollte ich nicht wirklich eine Antwort.

was bin ich froh, dass ich nicht geantwortet habe  ;D

Aber ich habe von Fußball auch keine Ahnung  ::)

LG
CB

Nur wenn du frei bist " IF " ....dann bist du ein Mensch

Günter

Re: Versammlungsfreiheit
« Antwort #4 am: Mai 09, 2017, 09:08:37 »
Moin Curd,
da sind wir ja schon zwei!
LG Günter

cyparis

Re: Versammlungsfreiheit
« Antwort #5 am: Juni 01, 2017, 23:31:05 »
Lieber Günter,

Vielmehr wollte ich die Schizophrenie der Gesetzesanwendung darstellen.

und das ist Dir auch gelungen.
Ich frage mich schon lange, wie so etwas geduldet, toleriert wird und gucke dumm in die Luft.

Lieben Gruß
von
Cyparis
Der Schönheit treu ergeben
(Lady Anne von Camster & Glencairn)
copyright auf alle Texte

Günter

Re: Versammlungsfreiheit
« Antwort #6 am: Juni 17, 2017, 19:28:42 »
Und nochmal danke, lb. Cyparis!
Wenn Du es gelungen findest, so freut es mich.
LG Günter