Professor Schlurch schreibt einen Brief
an Polizeidirektor Schnief:
»Der Diebstahl gilt seit alter Zeit
als strafbewehrte Tätigkeit.
Und je nachdem, was er genommen,
kann so ein Dieb ins Kittchen kommen.
Drum darf nicht länger straflos bleiben,
wie’s Tagediebe mit mir treiben!
Das geht allmählich doch zu weit:
Die Kerle stehlen mir die Zeit!
Nicht bloß Minuten oder Stunden,
nein, ganze Tage sind verschwunden.
Erst gestern hatte Kameraden
ich zum Geburtstag eingeladen.
Die standen dann vor meiner Tür,
doch mein Geburtstag war nicht hier!
Ich bitte, gehn Sie dieser Schmach,
Herr Polizeidirektor, nach.«
So etwa nach der Wochen drei
erwidert ihm die Polizei:
»Wir finden gleichfalls selbstverständlich,
den Bürgern Zeit zu stehlen, schändlich.
Doch gegen Tagedieberei
ist machtlos hier die Polizei.
Denn leider gibt die Strafvorschrift
den Tagedieben freie Drift.
Doch Ihnen möchten wir empfehlen,
nicht länger uns die Zeit zu stehlen,
weil dies«, so schließt der Polizist,
»als grober Unfug strafbar ist.«
Professor Schlurch trifft solches schwer,
und er versteht die Welt nicht mehr.
Weshalb er seinerseits gewitzt
bedenkenlos auch Zeit stibitzt.
Er stopft die Zeit sich in die Taschen,
zieht wie Champagner sie auf Flaschen
und macht im weiteren Verlauf
sich bei Bedarf ein Fläschchen auf
und freut sich diebisch, unverhohlen,
hat er den Lesern Zeit gestohlen.
Mit dieser - mal nicht geschüttelten - Reimerei möchte ich mich von den Wiesenlesern für dieses Jahr verabschieden, alles Gute im neuen Jahr wünschen und mich darauf freuen, meinen Lesern hin und wieder etwas Zeit zu stibitzen.
LG Fridolin